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Fördermaßnahme „Sportbonus“ 2022 - Jetzt anmelden!

Der Sportbonus ist eine der #comebackstronger-Fördermaßnahmen der Bundesregierung, um Mitgliederverluste wieder wett zu machen. Der Vereinssport mit all den Leistungen seiner ehrenamtlichen Funktionäre und Funktionärinnen ist das Rückgrat des österreichischen Sports.

Letztes Update: 14.01.2022 - 08:00
Original Artikel vom: 02.09.2021 - 14:30


Die Corona-Pandemie stellt uns alle noch immer vor große Herausforderungen. Die Zeit seit dem 16. März 2020 war für den österreichischen Sport eine sehr schwierige Phase, in deren Konsequenz Vereinsmitglieder ihre Mitgliedschaft nicht verlängert haben und für einen begrenzten Zeitraum oder gar gänzlich aus dem Vereinssport ausgeschieden sind. Die Daten der Statistik Austria zeigen, dass die Mitgliederzahlen in den Sportvereinen um rund 500.000 Mitglieder zurückgegangen sind.

Das Comeback des Vereinssports fördern

Der Vereinssport ist das Rückgrat des österreichischen Sports. Es gilt daher alles zu tun, damit diese Rückgänge so rasch wie möglich wieder wettgemacht werden können. Das Sportministerium unterstützt daher das Comeback des Vereinssports durch eine Förderaktion für neue und wiedergewonnene Mitgliedschaften.

Eine förderbare Mitgliedschaft muss für einen Mindestzeitraum von drei Monaten abgeschlossen werden. Neumitglieder bezahlen bei allen teilnehmenden Sportvereinen nur den eigenen, stark reduzierten Beitrag ein, die Sportvereine erhalten den Zuschuss über die an der Abwicklung beteiligten SPORT-Dachverbände. Der Beitrag des neuen Vereinsmitglieds muss bis zum jeweiligen Tag der Antragstellung bzw. spätestens zum 15. September 2022 erfolgt sein, damit der Zuschuss ausbezahlt werden kann.

Über den Sportbonus bekommt ein SPORT-Verein bis zu 75 % des Mitgliedsbeitrages (max. € 90) für ein neues Mitglieds vom Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport erstattet. Der ASVÖ Oberösterreich fungiert als Ansprech-, Abrechnungs- und Servicestelle.

Förder-Beispiele:

  • Beispiel 1: Kostet eine Jahres-Mitgliedschaft regulär € 100, erhält dein Verein pro neuem
    Mitglied € 75 erstattet, neue Mitglieder zahlen im 1. Jahr nur € 25.
  • Beispiel 2: Kostet eine Jahres-Mitgliedschaft regulär € 200, erhält dein Verein pro neuem
    Mitglied € 90 erstattet, neue Mitglieder zahlen im 1. Jahr nur € 110.
     

Die Aktion „Sportbonus“ befindet sich derzeit in Phase 2. Gemeinnützige Sportvereine müssen darin die Zuschüsse für die Neumitgliedschaften bis spätestens 15. Februar 2022 beantragen.

Nach dieser Phase des Sportbonus wird es noch zwei weitere geben, in welcher Sie die Förderung der Neumitgliedschaften in Ihrem Verein beantragen können. Die dritte Phase des Sportbonus läuft bis zum 31. Mai 2022 und die finale Phase endet am 16. Oktober 2022. Hierbei muss der Mitgliedbeitrag der Neumitglieder jedoch bereits bis zum 15. September einbezahlt worden sein.

Die Bundes-Sport GmbH (BSG) wurde vom Sportministerium mit der Durchführung des Förderprogramms „Sportbonus“ beauftragt. Der ASVÖ wird die Angaben seiner Vereine überprüfen, danach die Auszahlung durch die Bundes-Sport-GmbH beantragen und die an den ASVÖ ausbezahlten Zuschüsse dann an die Vereine weiterleiten.

Und so einfach geht’s - Anleitung für Vereine:

  • Schritt 1) Sie melden Ihren Verein online unter www.sportbonus.at zur Aktion "Sportbonus" an. Da sich ein Verein nur einmal zu der Aktion „Sportbonus“ anmelden darf, übernimmt dieser die Abwicklung für seine Sektionen. Sektionen sind keine eigenen Rechtskörper, sondern untergeordnete Strukturen Ihres Vereins. Eine Sektion eines Vereins darf sich daher nicht einzeln zu der Aktion anmelden. Jede ZVR-Zahl kann nur einmal im System erfasst werden!

    BBei der Registrierung müssen Sie abschätzen, wie viele Neumitgliedschaften für Ihren Verein zu erwarten sind. Sollten Sie mehr neue Mitglieder bekommen als erwartet, ist das kein Problem. Es wird noch weitere Zeitpunkte (Phase 3 und 4), zu denen Sie erneut Neumitglieder melden bzw. nachmelden können.
     
  • Schritt 2) Lassen Sie Ihre neuen Mitglieder vor Erwerb der Mitgliedschaft Ihre Einverständniserklärung zur Datenverarbeitung mit folgendem Zusatz zukommen:

    Gemäß Art. 13 DSGVO werden zur Erfüllung des im Zusammenhang mit dem Sportbonus des BMKÖS geschlossenen Vertrages und zur anschließenden Förderkontrolle (gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) personenbezogene Daten verarbeitet.
     
  • Schritt 3) Verrechnen Sie jetzt Ihren neuen Mitgliedern nur den verminderten Mitgliedsbeitrag. Der Beitrag des neuen Vereinsmitglieds muss bis zum jeweiligen Tag der Antragstellung bzw. spätestens zum 15. September 2022 einbezahlt werden, damit der Zuschuss gewährt werden kann und die Mitgliedschaft muss für zumindest drei Monate bestehen. Alle Einzahlungsbelege müssen in der Zahlungsreferenz „Sportbonus“ aufweisen.

    Beispiel: „Zahlung Mitgliedsbeitrag 2022 / Sportbonus“
     
  • Schritt 4) Die Einzahlungsbelege müssen auf www.sportbonus.at hochgeladen werden. Alle Abrechnungsunterlagen (Kontoauszug, Einzelbeleg-PDF, etc.) müssen unbedingt den Vermerk „SPORTBONUS“ enthalten, damit sie eindeutig zugeordnet werden können.
     
  • Schritt 5) Die Förderung wird nach dem 31. März 2022 (bei Einreichung des Vereinsantrags bis 15. Februar 2022), nach dem 30. Juni 2022 (bei Einreichung des Vereinsantrags bis 31. Mai 2022) bzw. nach dem 15. November 2022 (bei Einreichung bis 16. Oktober 2022) auf Ihr Vereinskonto überweisen.
     

Wichtige Hinweise:

  • Jedes neue Vereinsmitglied muss verbindlich der Einverständniserklärung zur Datenverarbeitung zustimmen.
  • Mitgliedsbeiträge, die bereits in voller Höhe einbezahlt wurden, können nicht berücksichtigt werden. Eine nachträgliche Refundierung durch die Vereine an ihre Neumitglieder ist nicht möglich!
  • Es werden nur Mitgliedschaften gefördert, die die aktive Sportausübung zum Ziel haben. Reine Fördermitgliedschaften oder Mitgliedschaften als Fan in einem Sportverein werden nicht mit dem Sportbonus gefördert!
  • Als neue Mitglieder gelten nur jene, die seit 1. Jänner 2021 nicht Mitglied in Ihrem Sportverein gewesen sind.
     

Der ASVÖ unterstützt alle Vereine bei der Abwicklung der Förderanträge und wird auch die Fördergelder an die Vereine auszahlen. Der administrative Aufwand bleibt also nicht bei den Vereinen, sondern wird vom Verband übernommen.

Zögern Sie nicht uns bei Fragen zu kontaktieren!

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